Samstag, 25. März 2023

Sie befinden sich in folgendem Bereich: Unser Produkt  |  Versicherungsbedingungen

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

 

ABWEICHUNGEN ZU DEN VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ABBU SPORT 11/2003

Absatz 1. - Artikel 2.3.

 

TEMPORÄRE VOLLSTÄNDIGE SPORTINVALIDITÄT (TAGGELD)

Führt der Unfall oder die akut erstmalig auftretende Krankheit zu einer vorübergehenden und vollständigen (100%igen) Arbeitsunfähigkeit in der versicherten Sportart, dann wird für die
Dauer der vollständigen (100%igen) Arbeitsunfähigkeit als Profisportler das vereinbarte Taggeld für längstens 300 (WIMMER & PARTNER PROFISPORTVERSICHERUNG: 318 Tage) Tage ab dem Unfalltag bzw. dem Krankheitsbeginn (siehe Art.1.3.) gezahlt. Das Taggeld wird im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme maximal bis zu Höhe des nachgewiesenen Entgeltausfalles erbracht. Für diesen Nachweis sind vom Versicherungsnehmer alle geeigneten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Die Taggeldleistung wird nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit, die sich aus dem Antrag und der Polizze ergibt, erbracht.
GILT NICHT FÜR DIE WIMMER & PARTNER PROFISPORTVERSICHERUNG: Für Sportler ab dem vollendeten 30. Lebensjahr (das ist die Differenz aus dem aktuellen Jahr und dem Geburtsjahr) beträgt die Karenzfrist in jedem Fall 90 Tage.
HIER GILT:  Zu diesem Tarif können Berufssportler bis zum 32. Lebensjahr versichert werden. Der Versicherungsschutz endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem 35. Lebensjahr, Karenzzeit 42 Tage.