muss der Bedarf genauestens berechnet werden, damit nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung des Vereins keine Versorgungslücke entsteht oder ein zu hoch angesetztes Krankentagegeld, aufgrund der Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (Bereicherungsverbot) nicht zur Auszahlung gelangt.
FAQ: FRAGENKATALOG ZUR PROFIFUßBALLVERSICHERUNG
TAGEGELDVERSICHERUNG
- Die Leistung der vereinbarten Taggeltsumme erfolgt ab dem 42 Tag!
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung macht der Vereinsarzt ! Gesundmeldung auch!
- Die Auszahlung kann mit einem 14 tägigem Intervall erfolgen!
- Als Ende der Arbeitsunfähigkeit wird die Teilnahme am Mannschaftstraining herangezogen. Individuelles Training gilt als Arbeitsunfähigkeit.
Führt ein versichertes Ereignis zur dauernden vollständigen Sportinvalidität, dann werden die von uns erbrachten Taggeldleistungen von der festgestellten Leistung aus der dauernden vollständigen Sportinvalidität gemäß Pkt. 2.1. abgezogen."
Beispiel:
- Tagegeld 166 Euro ab dem 42. Tag
- BU-Leistung laut Versicherungsschein: 150.000 Euro
Bedeutet diese Regelung in Artikel 2.3., dass wenn ein Sportler aufgrund eines Unfalls Euro 50,000 Tagegeld über 300 Tage (300 x 166 Euro ab dem 42. Tag) erhalten hat und danach wegen derselben Verletzung aufgrund des Unfalls berufsunfähig wird, die versicherte BU-Summe von 150.000 Euro um die bereits geleisteten 50.000 Euro Tagegeld gekürzt werden? Bekommt der Spieler dann nicht 150.000 Euro, sondern nur 150.000 Euro BU-Versicherungssumme minus bereits geleistetes Tagegeld von 50.000 Euro = 100.000 Euro?
Das ist korrekt. Wir haben aber gegen einen Zuschlag von 15% auf die Taggeldprämie die Aufhebung dieser Anrechnung angeboten.
BERUFSUNFäHIGKEITSVERSICHERUNG
Die Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass die versicherte Person infolge eines Unfalles oder durch eine akut und erstmals auftretende Krankheit auf Dauer vollständig
außerstande ist, die in der Polizze genannte sportliche Tätigkeit beruflich oder entgeltlich auszuüben. Dabei darf für die versicherte Person keine Hoffnung auf eine solche Besserung
bestehen, die versicherte Sportart künftig wieder beruflich ausüben zu können.
Auszuüben bedeutet, dass sich die versicherte Person z.B. auf der Spielerliste einer Profifußballmannschaft befindet, für die zu spielen die versicherte Person vertraglich verpflichtet ist und/oder das Trikot trägt, um mit der Profifußballmannschaft zu spielen und/oder dafür zur Verfügung steht und/oder tatsächlich in der Lage ist.
- Verletzung vorvertraglicher Obliegenheiten (Aufbereitung der Krankheitsgeschichte, med. Gutachten / Fragebögen)
- Fristversäumnisse (Ausschlussfristen)
- Potentielle Schadenfälle werden nicht von Beginn an nachgehalten (nachhaltiges follow up vom Unfallzeitpunkt an)
- Mitwirkung von vorbestehenden Gesundheitsschäden
- Mitwirkung von Degeneration (Arthrose o.ä.)
- Fehlende Regelung zum Ablauf des Schadenprozedere
wimmer & partner betreut die Sportler vor Ort – vom Ausfüllen der Anträge bis zur Schadenbearbeitung!
a) Infektionen
Ausgenommen davon sind Infektionen, bei denen aus der Krankheitsgeschichte, dem Befund oder der Natur der Erkrankung hervorgeht, dass der Krankheitserreger durch irgendeine Beschädigung der Haut, wobei aber mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss, oder durch Einspritzen infektiöser Massen in Augen, Mund oder Nase in den Körper gelangt ist. Anhauchen, Anniesen oder Anhusten erfüllen den Tatbestand des Einspritzens nicht; Anhusten nur dann, wenn durch einen Hustenstoß eines Diphteriekranken infektiöse Massen in Auge, Mund oder Nase geschleudert werden. Ausgeschlossen bleiben in jedem Fall HIV-Infektionen, AIDS und venerische Erkrankungen (Geschlechtskrankheiten)
Reicht es aus, dass eine Mücke die Haut durchtrennt hat (z.B. Malaria)? Oder ist damit nur der Fall gemeint, dass infolge von OPs der Spieler eine Infektion erleidet, die zur BU führt? Klar ist, dass HIV vollständig ausgeschlossen ist, selbst wenn sich der Spieler über eine Bluttransfusion oder ähnliches ansteckt.
Ich bitte um eine Erläuterung, welche Infektionen von der Versicherung abgedeckt sind, da ich die Klausel kaum verstehe und auch dem Sportler nicht erklären kann, welche Infektionen versichert sind und welche nicht.
Es geht nicht um die Art der Infektionen, sondern um die Ursache. Wie klar aus dieser Formulierung erkennbar ist, muß eine unabsichtliche mechanische Einwirkung (Verletzung) als Ursache gegeben sein. Das bedeutet wiederum, dass eine Infektion, die an einer offenen Wunde – also bloßes Eindringen ohne unmittelbare vorhergehende mechanische Einwirkung (z.B.: sogenannte Spitalserreger) – oder durch bloßen Hautkontakt nicht unter den Versicherungsschutz fallen.
b) Degenerative Störungen
Die im Rahmen gegenständlichen Versicherungsvertrages versicherten Leistungen werden angemessen gekürzt, wenn die Gesundheitsschädigung nur teilweise Folge eines versicherten sonstigen Gebrechens oder auf degenerative Veränderungen zurückzuführen ist."
Was bedeutet „angemessen gekürzt“ bei degenerativen Veränderungen? Wer legt die „angemessene Kürzung“ fest? Wer überprüft diese Kürzung?
Gibt es eine Nicht-Aufgriffsgrenze der Kürzung, z.B. wenn die Degeneration weniger als 25% der Ursache ausmacht?
Gilt diese Kürzung auch beim Tagegeld oder nur bei der BU-Summe?
Es sind gemäß Bedingungslage alle Vorerkrankungen und Gebrechen ausgeschlossen und nur jene Ereignisse dieser Kategorien unter Versicherungsschutz, die während der Laufzeit des Vertrages entstanden sind. Die angemessene Berücksichtigung erfolgt auf Feststellung durch einen unabhängigen gerichtliche beeideten medizinischen Gutachter der erforderlichen Fachrichtung. Die Beauftragung und die Kostenübernahme dieses Gutachtens erfolgt durch den Versicherer. Der Einschluss von Vorerkrankungen – auch von degenerativen Erkrankung – ist selbstverständlich nicht möglich.
Gemäß Artikel 9 ist ein Unfall oder eine Erkrankung innerhalb von einem Monat anzuzeigen.
Bei wem muss der Sportler die Verletzung/Krankheit melden? Bei Ihnen oder bei der Versicherung?
Selbstverständlich beim Versicherer.
Was passiert, wenn der Spieler nach 2 oder 3 Jahre eine Folgeverletzung hat und die ursprüngliche Verletzung nicht gemeldet hat? Sind dann die BU-Leistungen ausgeschlossen?
Keine Deckung und keine Leistung.
Wie werden die Verletzungen/Erkrankungen, die länger als 30 Tage andauern, bei Ihnen oder der Versicherung festgehalten? Gibt es ein Register in welchem alle gemeldeten Verletzungen verzeichnet werden?
Die Verletzungen werden inid en jeweiligen Schadenmeldungen festgehalten, dazu auch noch die Untersuchungsbefunde archiviert.
"Die Sportinvalidität muss spätestens innerhalb von 15 Monaten vom Unfalltag an gerechnet oder innerhalb von 15 Monaten vom erstmaligem Auftreten der Krankheit (Krankheitsbeginn) an gerechnet eintreten und spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein. Die ärztliche Feststellung muss innerhalb dieser Frist schriftlich dokumentiert sein. Die Geltendmachung der Sportinvalidität hat innerhalb der genannten Frist unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns zu erfolgen."
Ist es möglich die 15-Monatsfrist zu verlängern, sofern noch nicht klar ist, dass tatsächlich die Berufsunfähigkeit eingetreten ist?
Was passiert, wenn erst nach 18 Monaten die BU ärztlich attestiert wird?
Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Regelung ist in dem o.a. Wording festgehalten.
"Hauptfälligkeit 1.1 eines Jahre....
der Versicherungsvertrag verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit mit Zustimmung ... um ein weiteres Jahr....
Die Kündigung kann nur unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist erfolgen."
Ist die Vertragslaufzeit immer 5 Jahre? Was ist, wenn der Spieler die Versicherungssumme erhöhen oder verkleinern will, z.B. weil er einen besseren oder schlechteren Vertrag unterschrieben hat?
Gilt die einmonatige Kündigungsfrist am Ende der Vertragslaufzeit oder kann auch zwischendrin gekündigt werden?
Eine Anpassung der Versicherungssumme an die tatsächlichen Gegebenheiten ist möglich. Die Erhöhung der Versicherungssummen ist gegen Antrag unter Beilage aktueller Untersuchungsbefunde (große ärztliches Attest, großes Blutbild mit HIV) möglich.
Eien vorzeitige Auflösung ist nur bei Risikowegfall – Aufgabe des versicherten Berufes – möglich.
VERFAHREN BEI MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN (ÄRZTEKOMMISSION)
Die Kosten der Ärztekommission werden von ihr festgesetzt und sind im Verhältnis des Obsiegens von uns und dem Versicherungsnehmer zu tragen.“
Bedeutet dies, dass wenn die Ärztekommission eine vom Sportler verlangte Zahlung der Versicherungssumme ablehnt, der Sportler die gesamten Kosten der Ärztekommission zu zahlen hat?
Ja! Gleiches ist die Konsequenz in einen gerichtlichen verfahren, jedoch sind die Kosten und die Dauer deutlich geringer.